Unser Service

Wir erstellen Ihnen

  • Unfallgutachten,
  • Schadensgutachten,
  • Haftpflichtgutachten und
  • Wertgutachten.

Hierzu

  • dokumentieren wir den Schaden,
  • ermitteln die Schadenhöhe, die Wertminderung und den Wiederbeschaffungswert.
  • Wir Rechnen auf Wusch direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
  • Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten.
 

Gutachten

Was kostet ein Gutachten?

Die Grundgebühr für ein Gutachten errechnet sich nach der Höhe des ermittelten Schadens. Diese Art der Abrechnung gewährleistet eine faire und bezahlbare Leistung.
Wenn Sie im Schadensfall einen Kfz-Sachverständigen beauftragen, muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Gutachtertätigkeit übernehmen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Unfallgeschädigten zu ersetzen ist.
Ausnahme hiervon sind Bagatellschäden in Höhe von offensichtlich weniger als 750 €.
Bei  Sachverständigenverfahren werden die Kosten für die zusätzlich eingeschalteten Sachverständigen anteilig getragen.


Wann sollten Sie einen Sachverständigen beauftragen?

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, sollten Sie auf jeden Fall einen Sachverständigen einschalten. Die Versicherung des Gegners wird Ihnen anbieten den Schaden von einem Sachverständigen der Versicherung begutachten zu lassen. Darauf sollten Sie sich nicht einlassen, da dieser im Interesse der Versicherung handelt und nicht in Ihrem Interesse.
Die Wahl des Sachverständigen Ihres Vertrauens liegt ein Ihnen!

Reicht es aus, wenn ich mir von einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen lasse?

Wenn Sie sich nur auf den Kostenvoranschlag einer Werkstatt verlassen, sollten Sie folgendes beachten und abwägen. Ein Kostenvoranschlag hat später keine beweissichernde Funktion. In der Regel fehlen bei diesem Angaben zur Wertminderung. Nur ein Sachverständiger kann erkennen, ob es sich wirklich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt. Überwiegend sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Strukturen und weitere Teile beschädigt. 
Mit der Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher!

Die Ersten Schritte nach einem Unfall

  1. Erfassen Sie die Persönlichen Daten des Unfallgegners (Name, Anschrift, amtl. Kennzeichen, Unfallort und -zeit).
  2. Falls Zeugen den Unfall beobachtet haben, erfassen Sie bitte auch deren Daten.
  3. Ziehen Sie bei unklaren Situationen die Polizei hinzu. Sind Verletzte vorhanden, sollten Sie die Polizei auf jeden Fall hinzuziehen. 
  4. Dokumentieren Sie den Unfall mittels Bildern. Die Kameras von heutigen Smartphones sind dafür ausreichend. Fertigen Sie eine Skizze an. Achten Sie auch darauf Bremsspuren oder andere Sichtbare spuren zu dokumentieren. Lassen Sie sich dabei nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern.
  5. Als Unfallgeschädigter zahlt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Sachverständigen und der Rechtsberatung Ihres Anwalts. Nutzen Sie diese Möglichkeit auf jeden Fall. Der Sachverständige und der Rechtsanwalt erledigen fasst alles weitere für Sie.